Ablauf des Kirchenaustritts in Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage ist das Kirchenaustrittsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. April 1998. Es bestimmt das Standesamt als die Stelle, die den Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft entgegennimmt, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die austretende Person wohnt; bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung. Der Weg ist in jeder Stadt und jedem Landkreis derselbe:
- Termin vereinbaren. Die meisten Standesämter in Sachsen-Anhalt vergeben Termine online oder telefonisch; einige nehmen die Erklärung während der Sprechzeiten ohne Termin an.
- Persönlich erscheinen. Die Erklärung wird mündlich abgegeben und vom Standesamt zur Niederschrift genommen. Eine Vertretung ist nicht möglich. Wer verhindert ist, gibt eine schriftliche Erklärung ab, deren Unterschrift ein Notar öffentlich beglaubigt hat.
- Ausweis vorlegen. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung genügen. Eine Taufbescheinigung ist nützlich, um die Kirche zweifelsfrei zu benennen, aber nicht Pflicht.
- Gebühr zahlen. 30 Euro, fällig bei der Erklärung.
- Bescheinigung mitnehmen. Das Standesamt bestätigt schriftlich die Wirksamkeit des Austritts und unterrichtet die Meldebehörde, die das Kirchensteuermerkmal ändert.
Der Austritt ist mit der Erklärung wirksam. Er wird nicht von der Kirche geprüft, nicht von ihr genehmigt und kann von ihr nicht verhindert werden; die Kirchengemeinde erfährt davon über die Meldedaten. Wer in Sachsen-Anhalt aus der evangelischen Kirche austritt, verlässt in der Regel die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, in Dessau und Teilen des Südens die Evangelische Landeskirche Anhalts.
Kosten des Kirchenaustritts: 30 Euro und was danach entfällt
Die Kosten des Kirchenaustritts in Sachsen-Anhalt sind überschaubar: 30 Euro Gebühr beim Standesamt, bei der Notarlösung stattdessen die Beglaubigungsgebühr des Notars. Danach entfällt die Kirchensteuer, in Sachsen-Anhalt neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer.
Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, spart entsprechend wenig oder nichts; wer viel zahlt, spart viel. Die Kirchensteuer wird als Sonderausgabe abgesetzt, deshalb liegt die tatsächliche Ersparnis etwas unter dem nominalen Betrag.
Rechner: Ersparnis nach dem Kirchenaustritt
Die monatliche Lohnsteuer steht auf der Gehaltsabrechnung. Die Kirchensteuer beträgt in Sachsen-Anhalt und Thüringen neun Prozent davon.
Überschlag ohne Berücksichtigung der Sonderausgaben-Wirkung und der Kappung bei hohen Einkommen. Verbindliche Auskunft gibt das Finanzamt oder das Kirchensteueramt.
Neben den Kosten des Kirchenaustritts und der gesparten Kirchensteuer zählt eine zweite Seite. Mit dem Austritt entfallen auch Leistungen: das Wahlrecht zum Gemeindekirchenrat, der Anspruch auf eine kirchliche Trauung oder Bestattung durch die eigene Pfarrerin oder den eigenen Pfarrer und in der Regel das Patenamt.
Wer später zurück will, kann das ohne neue Taufe und ohne Gebühr; der Kircheneintritt ist auf einer eigenen Seite beschrieben.
Formular, Muster und Notarweg
Wer nach einem Formular für den Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt sucht, findet im Netz Musterbriefe. Sie sind für das Standesamt ohne Bedeutung: Die mündliche Erklärung wird dort auf einem eigenen Vordruck niedergeschrieben und unterschrieben. Ein Musterbrief ist nur dann sinnvoll, wenn der Weg über den Notar gewählt wird.
Dann enthält die schriftliche Erklärung Name, Geburtsdatum, Anschrift, die Kirche, aus der ausgetreten wird, und den Satz, dass der Austritt erklärt wird; der Notar beglaubigt die Unterschrift, die Erklärung geht an das Standesamt des Wohnortes. Formular oder nicht: Eine Begründung verlangt niemand.
Austritt von Kindern und Jugendlichen
Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung zieht drei Altersgrenzen. Bis zum zwölften Geburtstag erklären die Sorgeberechtigten den Austritt für das Kind. Zwischen zwölf und vierzehn Jahren geht das nicht mehr gegen den Willen des Kindes.
Ab vierzehn Jahren ist ein Jugendlicher religionsmündig und erklärt den Austritt selbst, ohne Zustimmung der Eltern. Das Standesamt prüft bei Minderjährigen das Sorgerecht, bei getrennt lebenden Eltern in der Regel durch die Erklärung beider Sorgeberechtigten.
Kirchensteuer nach dem Austritt: Monatsende, Arbeitgeber, Finanzamt
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde. Bis der Arbeitgeber die Lohnkirchensteuer tatsächlich nicht mehr einbehält, dauert es oft einen weiteren Abrechnungslauf, weil das Merkmal erst über die Meldebehörde in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale gelangt.
Zu viel einbehaltene Kirchensteuer holt die Einkommensteuererklärung zurück. Wer die Bescheinigung des Standesamts an die Personalabteilung gibt, beschleunigt nichts, dokumentiert aber den Zeitpunkt.
Ein Sonderfall betrifft Ehepaare: Ist nur ein Partner Kirchenmitglied und werden beide zusammen veranlagt, erhebt die Kirche in Sachsen-Anhalt ein besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, das sich nach dem gemeinsamen Einkommen richtet. Der Austritt des zahlenden Partners lässt dieses Kirchgeld nicht automatisch entfallen, solange der andere Partner Mitglied bleibt.
