Dorfkirche in Steinfeld in der Altmark: wuchtiger Feldsteinturm mit Backsteinabschluss und kleinen Schallöffnungen, davor eine Konifere und kahle Bäume.
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Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt: Kosten, Formular, Ablauf und das Ende der Kirchensteuer

Der Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt ist ein Termin beim Standesamt: persönlich erklären, 30 Euro zahlen, Bescheinigung mitnehmen. Die Kosten des Kirchenaustritts erschöpfen sich in dieser Gebühr. Ein Formular im eigentlichen Sinn gibt es nicht, die Kirchensteuer endet mit dem Monat der Erklärung. Was dahinter steckt, wer für Kinder erklärt und was der Austritt finanziell bedeutet, steht hier; der Rechner darunter zeigt die Ersparnis.

Eingangshalle eines kleinen Amtsgebäudes mit Treppe, Türen und Anschlagbrett, als Stich gezeichnet
Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes, nicht die Kirche und nicht das Amtsgericht.

Ablauf des Kirchenaustritts in Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlage ist das Kirchenaustrittsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. April 1998. Es bestimmt das Standesamt als die Stelle, die den Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft entgegennimmt, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die austretende Person wohnt; bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung. Der Weg ist in jeder Stadt und jedem Landkreis derselbe:

  1. Termin vereinbaren. Die meisten Standesämter in Sachsen-Anhalt vergeben Termine online oder telefonisch; einige nehmen die Erklärung während der Sprechzeiten ohne Termin an.
  2. Persönlich erscheinen. Die Erklärung wird mündlich abgegeben und vom Standesamt zur Niederschrift genommen. Eine Vertretung ist nicht möglich. Wer verhindert ist, gibt eine schriftliche Erklärung ab, deren Unterschrift ein Notar öffentlich beglaubigt hat.
  3. Ausweis vorlegen. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung genügen. Eine Taufbescheinigung ist nützlich, um die Kirche zweifelsfrei zu benennen, aber nicht Pflicht.
  4. Gebühr zahlen. 30 Euro, fällig bei der Erklärung.
  5. Bescheinigung mitnehmen. Das Standesamt bestätigt schriftlich die Wirksamkeit des Austritts und unterrichtet die Meldebehörde, die das Kirchensteuermerkmal ändert.

Der Austritt ist mit der Erklärung wirksam. Er wird nicht von der Kirche geprüft, nicht von ihr genehmigt und kann von ihr nicht verhindert werden; die Kirchengemeinde erfährt davon über die Meldedaten. Wer in Sachsen-Anhalt aus der evangelischen Kirche austritt, verlässt in der Regel die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, in Dessau und Teilen des Südens die Evangelische Landeskirche Anhalts.

Kosten des Kirchenaustritts: 30 Euro und was danach entfällt

Die Kosten des Kirchenaustritts in Sachsen-Anhalt sind überschaubar: 30 Euro Gebühr beim Standesamt, bei der Notarlösung stattdessen die Beglaubigungsgebühr des Notars. Danach entfällt die Kirchensteuer, in Sachsen-Anhalt neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer.

Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, spart entsprechend wenig oder nichts; wer viel zahlt, spart viel. Die Kirchensteuer wird als Sonderausgabe abgesetzt, deshalb liegt die tatsächliche Ersparnis etwas unter dem nominalen Betrag.

Rechner: Ersparnis nach dem Kirchenaustritt

Die monatliche Lohnsteuer steht auf der Gehaltsabrechnung. Die Kirchensteuer beträgt in Sachsen-Anhalt und Thüringen neun Prozent davon.

Überschlag ohne Berücksichtigung der Sonderausgaben-Wirkung und der Kappung bei hohen Einkommen. Verbindliche Auskunft gibt das Finanzamt oder das Kirchensteueramt.

Neben den Kosten des Kirchenaustritts und der gesparten Kirchensteuer zählt eine zweite Seite. Mit dem Austritt entfallen auch Leistungen: das Wahlrecht zum Gemeindekirchenrat, der Anspruch auf eine kirchliche Trauung oder Bestattung durch die eigene Pfarrerin oder den eigenen Pfarrer und in der Regel das Patenamt.

Wer später zurück will, kann das ohne neue Taufe und ohne Gebühr; der Kircheneintritt ist auf einer eigenen Seite beschrieben.

Formular, Muster und Notarweg

Wer nach einem Formular für den Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt sucht, findet im Netz Musterbriefe. Sie sind für das Standesamt ohne Bedeutung: Die mündliche Erklärung wird dort auf einem eigenen Vordruck niedergeschrieben und unterschrieben. Ein Musterbrief ist nur dann sinnvoll, wenn der Weg über den Notar gewählt wird.

Dann enthält die schriftliche Erklärung Name, Geburtsdatum, Anschrift, die Kirche, aus der ausgetreten wird, und den Satz, dass der Austritt erklärt wird; der Notar beglaubigt die Unterschrift, die Erklärung geht an das Standesamt des Wohnortes. Formular oder nicht: Eine Begründung verlangt niemand.

Austritt von Kindern und Jugendlichen

Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung zieht drei Altersgrenzen. Bis zum zwölften Geburtstag erklären die Sorgeberechtigten den Austritt für das Kind. Zwischen zwölf und vierzehn Jahren geht das nicht mehr gegen den Willen des Kindes.

Ab vierzehn Jahren ist ein Jugendlicher religionsmündig und erklärt den Austritt selbst, ohne Zustimmung der Eltern. Das Standesamt prüft bei Minderjährigen das Sorgerecht, bei getrennt lebenden Eltern in der Regel durch die Erklärung beider Sorgeberechtigten.

Kirchensteuer nach dem Austritt: Monatsende, Arbeitgeber, Finanzamt

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde. Bis der Arbeitgeber die Lohnkirchensteuer tatsächlich nicht mehr einbehält, dauert es oft einen weiteren Abrechnungslauf, weil das Merkmal erst über die Meldebehörde in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale gelangt.

Zu viel einbehaltene Kirchensteuer holt die Einkommensteuererklärung zurück. Wer die Bescheinigung des Standesamts an die Personalabteilung gibt, beschleunigt nichts, dokumentiert aber den Zeitpunkt.

Ein Sonderfall betrifft Ehepaare: Ist nur ein Partner Kirchenmitglied und werden beide zusammen veranlagt, erhebt die Kirche in Sachsen-Anhalt ein besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, das sich nach dem gemeinsamen Einkommen richtet. Der Austritt des zahlenden Partners lässt dieses Kirchgeld nicht automatisch entfallen, solange der andere Partner Mitglied bleibt.

Häufige Fragen zum Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt

Was kostet der Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt?

Die Gebühr für die Erklärung beim Standesamt beträgt in Sachsen-Anhalt 30 Euro. Sie ist bei der Erklärung zu zahlen und deckt die Beurkundung und die Bescheinigung ab. Wer stattdessen zum Notar geht, zahlt dessen Gebühr für die öffentliche Beglaubigung der schriftlichen Erklärung.

Gibt es ein Formular für den Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt?

Ein Formular im Sinne eines Antrags gibt es nicht. Der Austritt wird mündlich vor dem Standesamt erklärt und dort zur Niederschrift genommen; das Standesamt hält den Vordruck bereit. Wer schriftlich erklären will, lässt seine Unterschrift von einem Notar öffentlich beglaubigen und reicht die Erklärung beim Standesamt des Wohnortes ein.

Welche Unterlagen brauche ich?

Einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung. Eine Taufbescheinigung ist hilfreich, weil sie die Kirche eindeutig benennt, aber keine Voraussetzung. Angaben zur Kirche, aus der ausgetreten wird, gehören in die Erklärung: für die evangelischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist das die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland oder die Evangelische Landeskirche Anhalts.

Ab wann fällt keine Kirchensteuer mehr an?

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde. Wer am 12. eines Monats austritt, zahlt für diesen Monat noch Kirchensteuer, ab dem Folgemonat nicht mehr. Der Arbeitgeber stellt die Lohnkirchensteuer um, sobald das Merkmal in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) geändert ist; das Standesamt meldet den Austritt an die Meldebehörde.

Kann ich den Austritt für meine Kinder erklären?

Kinder unter zwölf Jahren treten durch die Erklärung der Sorgeberechtigten aus. Zwischen zwölf und vierzehn Jahren darf ein Kind nicht gegen seinen Willen aus der Kirche herausgenommen werden, ab vierzehn erklärt es den Austritt selbst; so regelt es das Gesetz über die religiöse Kindererziehung. Das Standesamt verlangt bei Minderjährigen den Nachweis des Sorgerechts.

Muss ich persönlich erscheinen?

Ja, für die Erklärung vor dem Standesamt. Wer nicht erscheinen kann, erklärt schriftlich; dann muss die Unterschrift von einem Notar öffentlich beglaubigt sein. Eine einfache E-Mail, ein Fax oder ein formloser Brief reichen nicht.

Bekomme ich eine Bestätigung?

Das Standesamt erteilt eine Bescheinigung, die die Wirksamkeit des Austritts bestätigt. Sie ist der Nachweis gegenüber Arbeitgeber, Finanzamt und Kirche und sollte dauerhaft aufbewahrt werden; eine spätere Zweitschrift ist gebührenpflichtig.

Welche Folgen hat der Austritt in der Gemeinde?

Mit dem Austritt enden Mitgliedschaft, Wahlrecht zum Gemeindekirchenrat und der Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung oder Bestattung durch die Pfarrerin oder den Pfarrer. Patenamt und Taufe eigener Kinder sind in der evangelischen Kirche an die Mitgliedschaft geknüpft; im Einzelfall entscheidet die Gemeinde.

Gilt der Austritt auch beim Umzug nach Thüringen?

Ja. Der Austritt wirkt bundesweit. Wer nach dem Austritt in ein anderes Bundesland zieht, tritt nicht erneut aus; das Merkmal wandert mit dem Melderegistereintrag. Umgekehrt gilt für einen Austritt in Thüringen das dortige Landesrecht, das ebenfalls das Standesamt des Wohnortes vorsieht.

Kann ich nach dem Austritt wieder eintreten?

Ja, ohne neue Taufe. Der Wiedereintritt wird bei einer Pfarrerin oder einem Pfarrer oder in einer Wiedereintrittsstelle der EKM erklärt und ist gebührenfrei. Die Seite zum Kircheneintritt beschreibt den Weg.

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Sachsen-Anhalt?

Neun Prozent der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Bei hohen Einkommen kappen die Landeskirchen die Kirchensteuer auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens; Auskunft gibt das Kirchensteueramt der EKM.

Ist der Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt online möglich?

Nein. Das Kirchenaustrittsgesetz des Landes verlangt die Erklärung zur Niederschrift beim Standesamt oder die öffentlich beglaubigte schriftliche Erklärung. Online-Terminvergabe bieten viele Standesämter an, die Erklärung selbst bleibt ein Termin vor Ort oder ein Gang zum Notar.

Titelbild: Dorfkirche Steinfeld (Altmark) – Kirchenfan, CC0, über Wikimedia Commons.