Kreuzgang des Klosters Michaelstein bei Blankenburg: spitzbogiges Gewölbe, schlanke Säulen und helle Wände über einem Ziegelboden.
RegisterQuellen und Stand

Quellen und Stand des Verzeichnisses

Das Verzeichnis führt 1.949 Gemeinden in 20 Kirchenkreisen. Jede Angabe hat eine Quelle und ein Datum; diese Seite nennt beides und erklärt, was der Stand um 2004 bedeutet.

Gemeinden und Kirchenkreise

Die Gliederung in Kirchenkreise, die Gemeindenamen und die Pfarrorte folgen den veröffentlichten Gemeindeverzeichnissen der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen aus den Jahren 2003 bis 2005. Sie geben den Zuschnitt vor der Bildung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland wieder, der für Findbücher, Pfarrerbücher und ältere Ortsangaben bis heute maßgeblich ist.

Straßenanschriften, Telefonnummern und Namen einzelner Pfarrerinnen und Pfarrer aus diesen Verzeichnissen werden nicht veröffentlicht. Für die Suche nach Kirchenbüchern genügt der Pfarrort, und wer eine heutige Anschrift oder einen Ansprechpartner braucht, erhält beides beim zuständigen Kirchenkreis der EKM in aktueller und damit belastbarer Form.

Wo Quellen voneinander abweichen, hat das gedruckte Gemeindeverzeichnis Vorrang, weil es den amtlichen Stand festhält. Abweichende Schreibweisen aus anderen Verzeichnissen sind als zusätzliche Suchform hinterlegt, damit ein Ort auch dann gefunden wird, wenn er in der Literatur anders geschrieben erscheint als im Verzeichnis selbst.

Kirchenbücher und Archive

Angaben zu Aufbewahrung, Verfilmung und Benutzung stammen von der Seite Familienforschung des Landeskirchenarchivs Magdeburg und aus dem Archivportal Archion, Stand September 2026. Die Liste der bei Archion verfügbaren Kirchenkreise wird bei jeder Prüfung abgeglichen. Für die Zeit nach 1874 gilt das preußische Personenstandsgesetz vom 9. März 1874; die Duplikatpflicht ab 1794 geht auf das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten zurück.

Welche Bände wo liegen, ist keine feste Größe. Pfarrarchive geben Bestände an das Landeskirchenarchiv ab, Verfilmungen kommen hinzu, und Digitalisate werden nach und nach freigeschaltet. Die Angaben des Verzeichnisses nennen deshalb den Weg zur Auskunft und nicht den Standort eines einzelnen Bandes, der schon morgen ein anderer sein kann.

Bibliotheken und Sammlungen

Neben den Archiven verwahren Kirchenbibliotheken älteren Bestand, der für Orts- und Familiengeschichte oft ebenso ergiebig ist. Als eigene Station führt das Verzeichnis die Marienbibliothek in Halle, die 1552 gegründete älteste erhaltene evangelische Kirchenbibliothek, deren Angaben aus der Beschreibung der Bibliothek und der Rubrik Bibliotheken von 2004 stammen.

Solche Sammlungen enthalten Leichenpredigten, Gesangbücher, Schulschriften und Drucke der Reformationszeit. Sie ersetzen kein Kirchenbuch, nennen aber häufig Namen, Ämter und Daten, die dort fehlen. Wo eine Bibliothek zu einer Gemeinde des Verzeichnisses gehört, ist sie im Eintrag dieser Gemeinde vermerkt und nicht gesondert aufgeführt.

Recht

Die Seite zum Kirchenaustritt beruht auf dem Kirchenaustrittsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. April 1998, den Gebührenangaben der Standesämter Sachsen-Anhalts und dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung. Die Seite zum Stiftungsrecht beruht auf den §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der seit 1. Juli 2023 geltenden Fassung, dem Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt und den Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Kirchen und Karte

Die Stationen der Straße der Romanik und die Koordinaten der Karte stammen aus den Ortsangaben der deutschsprachigen Wikipedia zu den einzelnen Bauwerken; wo ein Artikel nur den Ort erfasst, zeigt die Karte die Ortsmitte und sagt das im Fenster. Das Kartenbild liefert OpenStreetMap. Angaben zu Gottesdienstzeiten stammen von den Kirchengemeinden und Domstiftern und werden mit Datum geführt.

Chronik

Die Einträge der Chronik geben Meldungen des Evangelischen Pressedienstes, Beiträge der Kirchenzeitung Die Kirche und Material der Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen aus den Jahren 2003 bis 2005 wieder, jeweils mit dem Datum der Erstveröffentlichung. Sie sind als Dokumente gekennzeichnet; Einordnungen am Ende eines Eintrags sind als solche erkennbar und tragen den Bearbeitungsstand.

Stand, Korrekturen, Bilder

Jede Seite nennt ihren Stand. Korrekturen und Ergänzungen nimmt die Redaktion über die Kontaktseite an und prüft sie gegen eine zweite Quelle, bevor sie übernommen werden. Die Illustrationen des Verzeichnisses sind gezeichnete Stiche im Stil des 19. Jahrhunderts und keine Fotografien; sie zeigen Typen von Bauwerken und Räumen, nicht bestimmte Orte, sofern die Bildunterschrift nichts anderes sagt.

Ein Hinweis in eigener Sache gehört dazu: Das Verzeichnis bildet einen historischen Stand ab und ist kein amtliches Auskunftsmittel. Für rechtsverbindliche Auskünfte über Mitgliedschaft, Amtshandlungen oder Personenstand sind das zuständige Pfarramt, der Kirchenkreis und das Standesamt die richtigen Stellen; das Verzeichnis zeigt lediglich, welche davon zuständig ist.

Häufige Fragen zu Quellen und Stand

Woher stammen die Angaben im Verzeichnis?

Aus veröffentlichten Gemeindeverzeichnissen und Amtsblättern der Landeskirche, aus Findbüchern des Landeskirchenarchivs, dem Pfarrerbuch und eigenen Prüfungen. Die Koordinaten der Kartenpunkte stammen aus frei zugänglichen Ortsdaten. Jede Seite nennt den Stand, auf den sich ihre Angaben beziehen.

Wie aktuell sind Pfarrort und Anschrift?

Der Pfarrort bildet den Stand um 2004 ab, nicht die heutige Anschrift. Pfarrämter sind seither vielfach zu Pfarrbereichen zusammengelegt worden. Für eine aktuelle Auskunft ist der heutige Kirchenkreis der EKM zuständig; der verzeichnete Pfarrort bleibt trotzdem der Schlüssel zu den Büchern.

Was tue ich, wenn ich einen Fehler finde?

Ein Hinweis über die Kontaktseite genügt, möglichst mit Ort und Quelle der abweichenden Angabe. Jede Meldung wird gegen eine zweite Quelle geprüft, bevor sie übernommen wird; der Eintrag erhält danach einen neuen Stand mit Datum.

Warum stehen keine Namen und Anschriften von Pfarrerinnen und Pfarrern im Verzeichnis?

Weil das Verzeichnis eine Ortsübersicht ist und keine Personendatenbank. Es nennt den Pfarrort als Zuständigkeit, nicht die Personen, die dort Dienst tun oder taten. Personenbezogene Auskünfte erteilen die Pfarrämter und das Landeskirchenarchiv.

Titelbild: Kreuzgang des Klosters Michaelstein, Blankenburg (Harz) – Dguendel, CC BY 4.0, über Wikimedia Commons.